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BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision bei Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80
Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen …
Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
Das GVG schreibt nicht vor, daß die an einer Präsidiumsentscheidung mitwirkenden Präsidiumsmitglieder die gefaßten Beschlüsse zu unterzeichnen hätten; es genügt eine Protokollierung der Präsidiumsbeschlüsse und eine die Richtigkeit des Protokolls bestätigende Unterschrift des Vorsitzenden oder des Vorsitzenden und des Protokollführers (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 1983 9 CB 12.80, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 300, § 21e GVG Nr. 9). - BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …
Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
Es muß dargetan werden, daß der Präsidiumsbeschluß über die Geschäftsverteilung (§ 21e Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG -) das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt habe, weil sich das Präsidium von sachfremden Erwägungen habe leiten lassen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Juli 1963 VIII ZR 204, 61, BGHZ 40, 91). - BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85
Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …
Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
Hierzu hätte gehört, daß die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - den Mangel ergeben (BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568 m. w. N.). - BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70
Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger …
Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
Wird mit der sog. Besetzungsrüge (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO) geltend gemacht, daß durch die Art und Weise der Geschäftsverteilung der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG -) verletzt worden sei, so müssen zur Begründung dieser Rüge Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, daß für die Verteilung der Geschäfte willkürliche Erwägungen maßgebend waren (…vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 17/87, BFH/NV 1988, 307; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 28. April 1981 2 BvL 14/70 und 27/71, BVerfGE 31, 47, 52 ff.). - BFH, 14.07.1987 - VII R 17/87
Anforderungen an die Zulässikgiet der Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
Wird mit der sog. Besetzungsrüge (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO) geltend gemacht, daß durch die Art und Weise der Geschäftsverteilung der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG -) verletzt worden sei, so müssen zur Begründung dieser Rüge Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, daß für die Verteilung der Geschäfte willkürliche Erwägungen maßgebend waren (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 17/87, BFH/NV 1988, 307; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 28. April 1981 2 BvL 14/70 und 27/71, BVerfGE 31, 47, 52 ff.).
- BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der …
Insbesondere ist daraus nicht herzuleiten, daß der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts sowie der senatsinterne Mitwirkungsplan, der diesem Richter allgemein die Berichterstattung für Verfahren zuweist, die sich gegen das ehemalige Tätigkeitsfinanzamt richten, kraß willkürlich und damit unwirksam ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Oktober 1988 IV R 11/87, BFH/NV 1989, 442, 443, …und vom 21. September 1993 IV B 102/92, BFH/NV 1994, 721). - BFH, 17.07.1990 - IV R 10/89
Anforderungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erhebung einer Rüge
Hierzu hätte gehört, daß die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - den Mangel ergeben (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568, und vom 6. Oktober 1988 IV R 11/87, BFH/NV 1989, 442, 443, m. w. N.). - BFH, 01.10.1992 - V R 18/92
Festsetzung einer negativen Umsatzsteuer bei einer Außenprüfung
Die Besetzungsrüge kann nur bei Vorliegen von Willkür durchgreifen (…BFH-Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 17/87, BFH/NV 1988, 307;… BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 1987 IV R 190/84, BFH/NV 1988, 238; vom 6. Oktober 1988 IV R 11/87, BFH/NV 1989, 442;… vom 21. November 1988 VIII R 5/88, BFH/NV 1989, 517; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 2. Juli 1987 9 CB 7/87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 1339).