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   BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87   

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https://dejure.org/1988,7653
BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87 (https://dejure.org/1988,7653)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1988 - IV R 11/87 (https://dejure.org/1988,7653)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - IV R 11/87 (https://dejure.org/1988,7653)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen

    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
    Das GVG schreibt nicht vor, daß die an einer Präsidiumsentscheidung mitwirkenden Präsidiumsmitglieder die gefaßten Beschlüsse zu unterzeichnen hätten; es genügt eine Protokollierung der Präsidiumsbeschlüsse und eine die Richtigkeit des Protokolls bestätigende Unterschrift des Vorsitzenden oder des Vorsitzenden und des Protokollführers (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 1983 9 CB 12.80, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 300, § 21e GVG Nr. 9).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
    Es muß dargetan werden, daß der Präsidiumsbeschluß über die Geschäftsverteilung (§ 21e Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG -) das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt habe, weil sich das Präsidium von sachfremden Erwägungen habe leiten lassen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Juli 1963 VIII ZR 204, 61, BGHZ 40, 91).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
    Hierzu hätte gehört, daß die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - den Mangel ergeben (BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568 m. w. N.).
  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger

    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
    Wird mit der sog. Besetzungsrüge (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO) geltend gemacht, daß durch die Art und Weise der Geschäftsverteilung der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG -) verletzt worden sei, so müssen zur Begründung dieser Rüge Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, daß für die Verteilung der Geschäfte willkürliche Erwägungen maßgebend waren (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 17/87, BFH/NV 1988, 307; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 28. April 1981 2 BvL 14/70 und 27/71, BVerfGE 31, 47, 52 ff.).
  • BFH, 14.07.1987 - VII R 17/87

    Anforderungen an die Zulässikgiet der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - IV R 11/87
    Wird mit der sog. Besetzungsrüge (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO) geltend gemacht, daß durch die Art und Weise der Geschäftsverteilung der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG -) verletzt worden sei, so müssen zur Begründung dieser Rüge Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, daß für die Verteilung der Geschäfte willkürliche Erwägungen maßgebend waren (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 17/87, BFH/NV 1988, 307; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 28. April 1981 2 BvL 14/70 und 27/71, BVerfGE 31, 47, 52 ff.).
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